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   VG Kassel, 24.09.2020 - 3 L 1216/20.KS   

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https://dejure.org/2020,29802
VG Kassel, 24.09.2020 - 3 L 1216/20.KS (https://dejure.org/2020,29802)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.09.2020 - 3 L 1216/20.KS (https://dejure.org/2020,29802)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. September 2020 - 3 L 1216/20.KS (https://dejure.org/2020,29802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 HHG, Art 12 Abs 1 GG
    Prüfungsrecht; endgültiges Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; Ablauf der Wiederholungsfrist; Fiktion des Nichtbestehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche und rechtzeitige Anmeldung zu Prüfungen obliegt Studierenden - Keine Pflicht der Universität zur Überprüfung der rechtzeitigen Prüfungsanmeldung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus VG Kassel, 24.09.2020 - 3 L 1216/20
    Grundsätzlich ist anerkannt, dass wegen des engen Zusammenhanges zwischen Ausbildung und späterer Berufstätigkeit diejenigen Vorschriften, welche die Berufsausbildung und in diesem Zusammenhang auch die Durchführung berufsrelevanter Prüfungen reglementieren, an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sind (BVerfG, Beschluss vom 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78 -, juris-Rdnr.24).
  • VerfGH Bayern, 27.01.1994 - 14-VII-92

    (VerfGH München: Fehlende unbeschränkte zweite Wiederholungsmöglichkeit einer

    Auszug aus VG Kassel, 24.09.2020 - 3 L 1216/20
    Dies ist auch aus Kapazitätsgründen, nämlich um anderen Studierenden den Zugang unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten, erforderlich (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2012 - Au 3 K 12.684 -, juris-Rdnr.18 unter Verweis auf BayVerfGH, Beschluss vom 27.01.1994 - Vf. 14-VII-92 -, juris-Rdnr. 71).
  • VG Augsburg, 20.11.2012 - Au 3 K 12.684

    Melde-, Prüfungsfrist; Fiktion des Nichtbestehens

    Auszug aus VG Kassel, 24.09.2020 - 3 L 1216/20
    Dies ist auch aus Kapazitätsgründen, nämlich um anderen Studierenden den Zugang unter gleichen Bedingungen zu gewährleisten, erforderlich (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2012 - Au 3 K 12.684 -, juris-Rdnr.18 unter Verweis auf BayVerfGH, Beschluss vom 27.01.1994 - Vf. 14-VII-92 -, juris-Rdnr. 71).
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